Kategorie: Recht & Datenschutz

Auch in der digitalen Welt ist das Einhalten von Recht und Datenschutz besonders wichtig. Hier Lesen Sie Tipps &Tricks zu diesen Themen.

  • Kinder- und Jugendschutz im Internet: Kinderdaten sollen nicht zu Werbezwecken genutzt werden

    Kinder- und Jugendschutz im Internet: Kinderdaten sollen nicht zu Werbezwecken genutzt werden

    Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist eine elementare Aufgabe der Politik. Gerade in der digitalen Welt sehen sich junge Menschen zahlreichen Gefahren ausgesetzt. Einige sind klar erkennbar, andere eher subtil. So erkennen viele die Risiken, die sich aus einer Profilbildung und der Sammlung sensibler Daten ergeben nicht. Deswegen fordern immer mehr Stimmen, einen effizienten Kinder- und Jugendschutz im Internet durchzusetzen. Hierbei kann die DSGVO nur ein erster Schritt sein. Eine weitere Möglichkeit besteht in einem eigenen Schulfach „digitale Kompetenz“, um Heranwachsende für die Risiken der digitalen Welt zu sensibilisieren.

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  • Privatsphäre in Gefahr – welche Standards sollen in der digitalen Welt gelten?

    Privatsphäre in Gefahr – welche Standards sollen in der digitalen Welt gelten?

    In einer digitalisierten Welt privat zu sein und persönliche Daten zu schützen, wird immer schwieriger. Unternehmen haben ein Interesse daran, die Privatsphäre aufzuweichen, da Daten die wichtigste Ressource ihres Geschäftsmodells sind. Deswegen dürfen die Gesellschaften dieser Welt die Definition digitaler Standards keinesfalls den Unternehmen überlassen. Vielmehr ist ein einheitliches Konzept zum Schutz der Privatsphäre vonnöten. Ansonsten wissen Google, Facebook und Co. bald mehr über uns, als wir selbst.

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  • Cannabis im E-Commerce – Onlinehandel eröffnet neue Märkte   

    Cannabis im E-Commerce – Onlinehandel eröffnet neue Märkte  

    Dass der Onlinehandel teils auch kuriose Blüten trägt, wird an der wachsenden Zahl an Onlineshops für Cannabis deutlich. Während man sich einen Cannabis-Shop in deutschen Innenstädten und Fußgängerzonen eher schwer vorstellen kann, ist das im E-Commerce überhaupt kein Problem. Kundinnen und Kunden finden die Angebote durchaus interessant. Ihnen ist aber wichtig, dass die Onlinehändler seriös sind und hochwertige Produkte anbieten. Das ist im E-Commerce besonders wichtig, da hier keine Qualitätsprüfung in einem Ladengeschäft möglich ist.

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  • Legal techs – professionelle Hilfe bei Rechtsfragen

    Legal techs – professionelle Hilfe bei Rechtsfragen

    Legal techs entwickeln sich zu einer echten Größe im deutschen Justizwesen. Sie sind günstig, schnell und automatisiert, aber sind sie auch legal? Dieser Frage gehen aktuell die deutschen Gerichte nach und es ist nicht unwahrscheinlich, dass der Fall vor dem Bundesgerichtshof landet. Bis dahin nutzen die Bürgerinnen und Bürger die Angebote der Legal techs aber konsequent weiter, um juristische Streitfragen möglichst unkompliziert und preiswert zu klären.

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  • Digital zum Weltmeister – Software-Analysen im Sport

    Digital zum Weltmeister – Software-Analysen im Sport

    Digitale Technologien wie Fitnessuhren und Tracker gehören heutzutage zum Sport dazu. Das gilt für Hobbysportler ebenso wie für Profis. Mit solchen tools besteht einerseits die Möglichkeit, das individuelle Training zu optimieren, andererseits können aber auch ganze Bewegungsprofile erstellt werden. Sportlerinnen und Sportler müssen ihrem Trainerstab und ihren Vereinen also stark vertrauen, dass diese die Daten nicht missbrauchen. Grundsätzlich bietet die Digitalisierung im Sport unzählige Möglichkeiten. Wie sich diese aber konkret auf die Sportwelt ausüben, wurde noch nicht abschließend untersucht. Darüber unterhielten sich Carina Fron und Manfred Kloiber in einem Beitrag auf www.deutschlandfunk.de.hlandfunk.de.

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  • Digitalsteuer – müssen große Konzerne bald mehr zahlen?

    Digitalsteuer – müssen große Konzerne bald mehr zahlen?

    Große Konzerne arbeiten länderübergreifend. Da ist es schwer, genau zu bestimmen, in welchem Land sie welche Steuern zu zahlen haben. Das hat teilweise zur Folge, dass solche Unternehmen trotz Milliardengewinnen quasi keine Steuern zahlen. Die Umsetzung einer Digitalsteuer soll nun für mehr Steuergerechtigkeit sorgen. Hierfür soll sie weltweit gültig sein und von allen Ländern akzeptiert werden. Allerdings ist ein vergleichbarer Vorschlag innerhalb der EU bereits einmal durchgefallen.

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  • Cybersicherheit in Unternehmen – Top-Manager zu sorglos

    Cybersicherheit in Unternehmen – Top-Manager zu sorglos

    Die Bedeutung des Themas Cybersicherheit scheint in den Führungsetagen deutscher Unternehmen noch nicht angekommen zu sein. Zu sorglos ist der Umgang von Top-Managern mit technischen Geräten und Unternehmensdaten. Zu dieser Erkenntnis kommt eine aktuelle Studie. Vor allem die digitale Kommunikation müsste deutlich sicherer werden. Ansonsten laufen die Betriebe Gefahr, zum Opfer von Hackern und Cyberattacken zu werden, die ihre Existenz bedrohen.

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  • Internet der Dinge – Grundvoraussetzung bei der Digitalisierung

    Internet der Dinge – Grundvoraussetzung bei der Digitalisierung

    Wenn der Kühlschrank mit dem Toaster spricht und das Smartphone die Lichtanlage zu Hause steuert, dann ist es in unserem Leben voll präsent: das Internet der Dinge (IoT = Internet of Things). Aber auch in der Geschäftswelt und vor allem im Onlinehandel spielt das IoT eine entscheidende Rolle. Unternehmen müssen die Möglichkeiten dieser neuen Technologien nutzen, um wettbewerbsfähig zu sein. Hierbei müssen die Nutzerfreundlichkeit und der Datenschutz im Vordergrund stehen. Außerdem ist nicht alles, was möglich ist, auch sinnvoll. Deswegen ist es wichtig, dem Internet of Things mit einer Digitalstrategie zu begegnen, um sein Potenzial voll ausschöpfen zu können.

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  • Digitale Vorreiter: Sozialgericht in Berlin nutzt Digitalisierung bei Verhandlungen

    Digitale Vorreiter: Sozialgericht in Berlin nutzt Digitalisierung bei Verhandlungen

    Kaum ein Berufszweig ist so eng mit Papierkram und langen Bearbeitungszeiten verbunden wie die deutsche Justiz. Dass es auch anders geht, beweist nun ein Berliner Sozialgericht. Dieses dient als Pilotprojekt für den Einsatz digitaler Technologien im Rahmen der Rechtsprechung. Noch ist die Digitalisierung lediglich eine Ergänzung zu Akten in Papierform, doch ihr Potenzial ist klar erkennbar.

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  • Mit First-Party-Daten trotz DSGVO zu einer individuellen User Experience

    Mit First-Party-Daten trotz DSGVO zu einer individuellen User Experience

    Datenschutzgrundverordnung, Tracking-Blocker und eine generell gestiegene Datenschutzsensibilität der Menschen sorgen dafür, dass Third-Party-Daten im Online-Marketing und beim Gestalten der User Experience an Bedeutung verlieren. First-Party-Daten dagegen, d. h. Daten, die selbst erhoben wurden, erleben eine Renaissance und werden für Online-Händler unerlässlich. Mit der richtigen Strategie wird die neue Realität im Umgang mit Daten zu einer Chance.

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  • Umsatzsteuerbetrug im E-Commerce – Steuerfahndung gelingt ein großer Coup

    Umsatzsteuerbetrug im E-Commerce – Steuerfahndung gelingt ein großer Coup

    In Hamburg hat die Steuerfahndung einen mutmaßlichen Steuerbetrüger dingfest gemacht. Der Mann soll etwa 7 Millionen Euro an Umsatzsteuer mit seinem e-Bay-Shop hinterzogen haben. Aktuellen Ermittlungen zufolge, wurde der Mann von einem chinesischen Netzwerk ferngesteuert. Jetzt wird eine Haftbarkeit der Marktplätze diskutiert, um dem wachsenden Problem des Umsatzsteuerbetrugs im E-Commerce Herr werden zu können.

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  • Beschäftigtendatenschutz – das ändert sich mit dem neuen Bundesdatenschutzgesetz

    Beschäftigtendatenschutz – das ändert sich mit dem neuen Bundesdatenschutzgesetz

    Der Umgang mit persönlichen Daten der Mitarbeiter in Unternehmen ist nach wie vor nicht in einem eigenen Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz geregelt. Stattdessen orientieren sich die zuständigen Behörden entweder allgemein am Bundesdatenschutzgesetz, an separaten Regelungen oder an Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Mit der EU-Datenschutzverordnung, die ab Mitte Mai 2018 in Kraft tritt, werden nun neue Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz festgehalten und europaweit vereinheitlicht.

    Die Bedeutung des Beschäftigtendatenschutzes in der Arbeitswelt

    In der Unternehmenswelt geht es immer um einen Ausgleich zwischen den individuellen Persönlichkeitsrechten eines Arbeitnehmers und der vorgeschriebenen Compliance-Pflicht eines Arbeitgebers. Anders ausgedrückt: Inwieweit darf ein Arbeitgeber persönliche Daten wie den Browserverlauf und den E-Mail-Verkehr der Mitarbeiter kontrollieren beziehungsweise Kameras im Arbeitsumfeld aufhängen, um seiner Kontrollpflicht nachzukommen? Bis heute gibt es zum Thema Beschäftigtendatenschutz kein eigenes Gesetz. Stattdessen orientiert sich die Bundesregierung bei allen Fragen aus diesem Bereich am allgemeinen Bundesdatenschutzgesetz.

    In den letzten Jahren ist jedoch Bewegung in die Debatte gekommen. Das ist nicht zuletzt dem Internet und der vergleichsweise leichten Speicherung und Auswertung von Daten geschuldet. Außerdem hat der Missbrauch von personenbezogenen Daten durch Arbeitgeber in den Jahren 2008/2009 – häufig ohne klaren Gesetzesverstoß – dazu geführt, dass die Bundesregierung Maßnahmen zur Stärkung des Beschäftigtendatenschutzes ergriffen hat. So wurde unter anderem der §32 BDSG entwickelt, der relativ klare Regeln zum Erheben, Speichern und Verarbeiten persönlicher Daten aufstellt. Im Mai 2018 treten zudem die Neuregelungen des EU-Datenschutzrechtes in Kraft. Hier werden einheitliche Regelungen für alle EU-Staaten festgelegt, die unter anderem Einfluss auf den Beschäftigtendatenschutz haben.

    Diese Regelungen gelten mit der EU-Datenschutzverordnung

    Das für Arbeitnehmer wichtige „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“ bleibt auch nach den neuen Regelungen bestehen. Das bedeutet, dass es Arbeitnehmern grundsätzlich untersagt ist, personenbezogene Daten ihrer Mitarbeiter zu sammeln, zu speichern und auszuwerten, es sei denn, sie haben eine ausdrückliche Erlaubnis. Eine solche Erlaubnis kann beispielsweise bei akuten Hinweisen auf eine Straftat der Mitarbeiter erteilt werden. Prinzipiell sollen die Hürden für eine solche Erlaubnis jedoch möglichst hoch sein, um Missbräuche weitestgehend zu unterbinden.

    Der bisher gültige §32 BDSG wird durch den §26 BDSG ersetzt, der im Wortlaut nahezu identisch ist. In diesem neuen Paragraphen ist geregelt, dass „erforderliche“ Daten vom Arbeitgeber erhoben werden dürfen. Was „erforderlich“ ist, wird nicht klar definiert, doch zählen hierzu aller Voraussicht nach Name, Anschrift, Qualifikationen, Bankdaten und Arbeitszeiterfassung. In einigen Fällen wurde auch die Speicherung einiger PC-Prozesse als für die Unternehmensabläufe relevant und daher erlaubt eingestuft.

    Ausnahmen von den aktuellen Regelungen

    Für einige Fälle gelten Ausnahmen von den aktuellen Regelungen der EU-Datenschutzverordnung. So können zum Beispiel durch Einwilligungen der Mitarbeiter und durch Betriebsvereinbarungen vom Beschäftigtendatenschutz abweichende Regelungen getroffen werden. Diese müssen aber in Absprache mit dem Betriebsrat erarbeitet und in Kraft gesetzt werden. Außerdem müssen auch bei solchen individuellen Regelungen die gesetzlichen Vorgaben beachtet werden. So ist ein Einsatz technischer Geräte zur Erhebung personenbezogener Daten laut richterlichem Beschluss nur dann zulässig, wenn es keine anderen Methoden zur Einhaltung der Spielregeln am Arbeitsplatz gibt.

    Des Weiteren können bei Straftatsverdacht Sonderreglungen in Bezug auf den Beschäftigtendatenschutz geltend gemacht werden. Allerdings muss sich der Verdacht auf konkrete Fakten stützen, die sowohl nachweisbar sein als auch dokumentiert werden müssen. Allerdings müssen die ergriffenen Maßnahmen selbst in einem solchen Fall verhältnismäßig sein und in einer Betriebsvereinbarung konkret und schriftlich festgehalten sein.