Schlagwort: Onlinehandel

  • Multi-Channel-Handel: Warum die Zukunft des Einzelhandels in der intelligenten Verknüpfung liegt

    Multi-Channel-Handel: Warum die Zukunft des Einzelhandels in der intelligenten Verknüpfung liegt

    Der klassische Einzelhandel steht vor seiner größten Herausforderung seit Jahrzehnten – doch die Lösung liegt nicht in der Verdrängung, sondern in der intelligenten Verknüpfung. Multi-Channel-Handel revolutioniert die Branche, indem er das Beste aus beiden Welten vereint: die emotionale Nähe des stationären Handels mit der Flexibilität des E-Commerce. Während viele Einzelhändler noch immer den Online-Handel als Bedrohung betrachten, zeigen aktuelle Studien: Nur die geschickte Kombination beider Kanäle führt zu nachhaltigem Erfolg.

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  • 10 Jahre „Button-Lösung“ – Die wichtigsten Antworten

    10 Jahre „Button-Lösung“ – Die wichtigsten Antworten

    In einem Interview mit Shopware hat Thomas Feil, Fachanwalt für IT- und Arbeitsrecht, detaillierte Antworten auf die Fragen rund um die Button-Lösung beantwortet und gab wertvolle Ratschläge, wie Sie und Ihre Kunden optimal und vor allem rechtssicher damit umgehen sollten. Am 01.08.2022 wird die Button-Lösung 10 Jahre alt. Was hat sich seitdem getan? (mehr …)

  • Wie Einzelhändler:innen typische Stolpersteine beim E-Commerce-Einstieg vermeiden

    Während den Lockdowns in den zurückliegenden Phasen der Pandemie stiegen viele stationäre Einzelhändler:innen in das Online-Geschäft ein, um ausbleibende Umsätze zu kompensieren. So verzeichnete das Segment Mode und Accessoires von 2019 bis 2020 ein Online-Umsatzplus von 540 Millionen Euro und sein Anteil am Gesamtumsatz stieg von 7,5 auf 11,9 Prozent, nach Zahlen des Handelsverbands Deutschland. Viele Einzelhändler:innen sind  jedoch mit den Resultaten unzufrieden, sei es wegen der niedrigen Margen oder des starken Wettbewerbs. Nikbin Rohany, CEO von Shore, erklärt, wie sie die Performance ihrer Shops verbessern und wie auch kleinere Geschäfte ihren Online-Umsatz steigern.

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  • UNIVERSUM Group lud zum Querdenken ein

    UNIVERSUM Group lud zum Querdenken ein

    Geballte Informationen, kontroverse Thesen und viele Gedanken- und Diskussionsanstöße prägten die vierte Auflage des UNIVERSUM Business event am 11. Mai in Frankfurt. Unter dem Motto “Querdenken – Business as unusual” bot der Inkassodienstleister UNIVERSUM Group den rund 100 Teilnehmern aus dem deutschsprachigen E-Commerce eine spannende Fachveranstaltung mit kurzweiligen Expertenvorträgen und Gelegenheit für intensiven Austausch.

    Der Fintech- und Payment-Experte Maik Klotz riet Onlinehändlern in seinem Vortrag, beim Thema payment eher auf Reduktion zu setzen. Statt zu überlegen, welche zusätzlichen Zahlungsarten noch anzubieten, sollten sich Onlineshops viel mehr von der Frage leiten lassen: Wie können wir die Bezahlverfahren einfacher und besser nutzbar machen?

    Lennart A. Paul, Experte für Digitalisierungsstrategien in Industrie und Handel, betonte, der deutsche B2B-Handel müsse keine Angst vor Amazon Business haben. Was zunächst als Fluch erscheine, könne im Gegenteil durchaus ein Segen sein und viel Dynamik in die immer noch schleppende Entwicklung im B2B-Onlinemarkt bringen. Gerade kleinere Anbieter könnten ihre Reichweite über Amazon Business deutlich erhöhen.

    Wenn es Schaubilder für das Veranstaltungsmotto “Querdenken” ge-ben müsste, wären die Graphen, die Sven Kurras (Risk.Ident GmbH) in seiner Präsentation zeigte, perfekt. Anschaulich erläuterte Kurras wie die intelligente Verknüpfung und Interpretation von Trans- und Interaktionen die Prävention von Online-Betrug ermöglicht.

    Eine absolute Rechtssicherheit im Onlinehandel ist illusorisch – so die These des Wirtschaftsjuristen Till-Florian Schäfer (Trusted Shops GmbH). Denn erstens hinke die Rechtsprechung grundsätzlich der Realität der technologischen und digitalen Entwicklung hinterher. Und zweitens böten die vielen Verordnungen und Gesetze zu viele Grauzonen, die erst durch Gerichtsurteile konkretisiert würden. Zahlreiche Beispiele wie der Ausschluss vom Widerrufsrecht beim Kauf von Matratzen (da laut Urteil des LG Berlin kein Hygieneartikel) unterstrichen die These Schäfers.

    Andy Altmeyer (A Eins IT GmbH) erklärte, wie der klassische B2B-Direktvertrieb mit Mobile Devices und Apps von der Digitalisierung profitieren kann. Anhand eines Referenzprojekts für ein führendes Telekommunikationsunternehmen zeigte er auf, welche Wertschöpfung eine optimale digitale Vernetzung von B2B-Verkausfprozessen in allen Bereichen bringen kann: Markentrust, Fraud-Verhinderung, Kosteneinsparung und Absatzsteigerung.

    Dr. Kai Hudetz (IfH Köln) blickte in die Zukunft und erklärte, auch wenn Onlineshops dem stationären Handel natürlich weiter enorm zusetzen würden, werde dieser nicht sterben. Vom Markt verschwinden würden Händler, eher weil sie nicht auf Kundenbedürfnisse eingehen, als wegen der Online-Konkurrenz.

    Statt entweder/oder sehe er in der Zukunft vielmehr die Kombination von On- und Offlinehandel. Nicht zuletzt wegen des Einkaufserlebnisses, die der stationäre Handel bieten könne, würden Amazon, Zalando und Co. eigene Läden eröffnen.

    Gekrönt wurde die Vortragsreihe mit einer Podiumsdiskussion, an der neben den Referenten auch Ralf Linden (Marketingdirektor UNIVERSUM Group) und Franziska Ulbricht vom Händerbund teilnahmen. Ein Sieger an der Payment-Front – so das Diskussionsthema – ließ sich dabei nicht ausmachen. Entwicklungen und Trends aus anderen Ländern, vor allem aus den USA, ließen sich nicht unmittelbar auf Deutschland übertragen. Leidenschaftlich appellierte Andy Altmeyer, nicht immer wieder eine neue Sau durchs Marketing-Dorf zu jagen, indem auf andere Länder verwiesen werde. Das verunsichere den Kunden. Und der – in diesem Punkt waren sich alle einig – bleibt König. Daher werde, so Ralf Linden, im deutschen Onlinehandel weiterhin der Kauf auf Rechnung, auch in Zukunft Bestand haben, denn der deutsche Kunde wünsche schlichtweg diese Zahlungsart.

    Die UNIVERSUM Group ist ein erfolgreicher, konzernunabhängiger Inkassodienstleister und angesehener Zahlungsgarantieanbieter mit innovativen Leistungspaketen für den gewerblichen Kunden, die im Bereich Forderungs- und InformationsManagement die komplette Wertschöpfungskette aus einer Hand erhalten. Von der Entstehung bis zur erfolgreichen Beitreibung begleitet die UNIVERSUM Group den vollständigen Lebenszyklus der Forderung. Eigens für den E-Commerce entwickelt, bietet das Unternehmen darüber hinaus eine auf diese Branche angepasste Lösung seiner Wertschöpfungskette: FlexiPay®.

    Mit kompetenter Beratung und einem modularen Produkt- und Leistungsportfolio entwickelt die UNIVERSUM Group ganzheitliche Leistungspakete und erschließt so ungenutzte Umsatz- und Ergebnispotenziale für die Kunden.

    Die UNIVERSUM Group ist seit über 30 Jahren am Markt und Mitglied des Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU).

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  • Lebensmittel online bestellen – viele Deutsche haben noch Vorbehalte

    Lebensmittel online bestellen – viele Deutsche haben noch Vorbehalte

    Er ist einer der letzten Bereiche, in denen der Onlinehandel quasi nicht Fuß gefasst hat: Der Lebensmittelhandel. Viele Nutzer fürchten, dass online bestellte Lebensmittel qualitativ nicht überzeugen und dass der Versand eine große Umweltbelastung darstellt. Deswegen sind eher große Ketten an dem Konzept interessiert und viele Discounter halten sich zurück. Wer aber Pionierarbeit leistet, kann Kunden für sich gewinnen und den E-Commerce revolutionieren.

    Lebensmittel aus dem Internet sind aktuell Sache der großen Ketten

    Große Ketten wie REWE und Allyouneedfresh liefern aktuell bereits Lebensmittel an ihre Kunden. Amazon will in diesem Bereich ebenfalls Marktführer werden und startet Amazon Fresh in diesem Jahr in Deutschland. Viele Discounter haben aber bereits signalisiert, dass sie sich von dieser Entwicklung wenig versprechen und nicht an einem Lieferdienst für online bestellte Lebensmittel interessiert sind. Andere haben die Zeichen der Zeit hingegen vielleicht nur nicht rechtzeitig erkannt und sind in den Vorbereitungen noch nicht so weit. Aktuell zeichnet sich jedoch ab, dass der Versandhandel mit Lebensmitteln Sache der großen Anbieter sein wird.

    Für diese Zielgruppen sind Online-Lebensmittel interessant

    Die Studie „Supermarkt adéer noreferrer“>Supermarkt adé“ hat das Einkaufsverhalten der Deutschen unter die Lupe genommen. Zu diesem Zweck hat das Marktforschungs- und Beratungsunternehmen Yougov 100.000 seiner Datenpunkte analysiert und ausgewertet. Außerdem wurden innerhalb eines Jahres 60.000 Deutsche ab 18 Jahren repräsentativ befragt. Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass die Mehrheit der Deutschen (66%) noch niemals Lebensmittel online bestellt hat. Allerdings können sich 20% dieser Menschen „eher“ bis „auf jeden Fall“ vorstellen, dieses Angebot in Zukunft zu nutzen. Zudem haben 20% der Befragten schon einmal online Lebensmittel bestellt und werden das in Zukunft vermutlich weiterhin tun. Die restlichen Befragten werden diesen Service in Zukunft nicht mehr in Anspruch nehmen oder haben keine Angaben gemacht.

    Eine weitere Erkenntnis der Studie ist, dass der Lebensmittelversand vor allem für Familien interessant ist. So sind 55% der Menschen, die schon einmal online Lebensmittel bestellt haben oder sich das vorstellen können, Frauen im Alter zwischen 35-44 Jahren. Außerdem verfügen 43% über ein Nettomonatseinkommen von über 2.500 Euro und 50% sind verheiratet. Immerhin 30% sind hingegen Singles. Außerdem hat sich gezeigt, dass 28% der Nutzer solcher Services in ländlichen Umgebungen wohnen. Es kann sich also durchaus lohnen, mit den eigenen Kampagnen Singles anzusprechen und den Versand nicht ausschließlich auf Großstädte zu beschränken.

    Onlineshopping von Lebensmitteln vorstellbar?
    Quelle: yougov.com

    Diese Vorbehalte haben Nutzer gegenüber Onlinebestellungen von Lebensmitteln

    Die größte Sorge der Befragten ist, dass die online bestellten Lebensmittel nicht frisch sein oder Transportschäden davongetragen haben könnten (49%). Außerdem befürchten viele, dass die Lieferungen an die Wunschadressen der Käufer zu einer massiven Umweltbelastung werden könnten. Singles schrecken zudem die teils hohen Mindestbestellwerte ab. Zudem spielen die Versandkosten eine Rolle, die für viele Nutzer (46%) noch deutlich zu hoch sind. Die Händler müssen diese Bedenken respektieren und durch exzellente Serviceleistungen aus der Welt schaffen. Die Angebote müssen sich an den Wünschen der Kunden orientieren, um angenommen zu werden. Wer hier Pionierarbeit leistet, kann sich ein großes Stück des Kuchens sichern und den Onlinehandel mit Lebensmitteln stark prägen und voranbringen.

  • Lego und das Bundeskartellamt – Benachteiligungen für den Onlinehandel werden aufgehoben

    Lego und das Bundeskartellamt – Benachteiligungen für den Onlinehandel werden aufgehoben

    Das bisherige Rabattmodell des Spielzeugherstellers Lego benachteiligt den Onlinehandel strukturell. Zu diesem Ergebnis ist das Bundeskartellamt gekommen und hat mit Lego nun eine Einigung zur Beseitigung dieses Missstandes gefunden. In Zukunft wird das Unternehmen ein speziell auf den Onlinehandel zugeschnittenes Rabattmodell entwickeln, um so eine ungerechtfertigte Beeinflussung des Marktes und der Händler zu verhindern.

    Legos bisheriges Rabattmodell bevorzugt den stationären Handel

    Stein des Anstoßes waren die Beschwerden verschiedener Onlinehändler. Diese hatten das Bundeskartellamt darauf aufmerksam gemacht, dass das Rabattsystem von Lego einen klaren Wettbewerbsvorteil für Mitbewerber im stationären Handel darstellt. So wurden Kriterien für Rabatte unter anderem an den zur Verfügung stehenden Regalmetern ausgerichtet. Somit war es Onlinehändlern selbst bei höchstem Verkaufseinsatz für das Unternehmen und einer vorbildlichen Arbeitsweise nicht möglich, den höchstmöglichen Rabatt für sich geltend zu machen. Das bedeutet, dass Onlinehändler stets höhere Einkaufspreise für Lego-Artikel zahlen mussten, als Händler im stationären Handel, was eine strukturelle Benachteiligung des Onlinehandels bedeutet. Denn natürlich können Rabatte an Kunden weitergegeben und somit Kaufanreize geschaffen werden, was einen klaren Wettbewerbsvorteil darstellt.

    Strukturelle Benachteiligungen des Onlinehandels sind nicht hinnehmbar

    Das Bundeskartellamt hat sich des Falls angenommen und eine sehr differenzierte Einschätzung abgegeben. Denn natürlich soll es Unternehmen möglich sein, einem Händler höhere Rabatte zu gewähren, wenn dieser dem Hersteller besondere Leistungen zur Verfügung stellt. Das bedeutet aber nicht, dass ein bestimmter Verkaufskanal strukturell gegenüber dem anderen bevorzugt werden darf. Das gilt selbst dann, wenn ein Händler – wie es viele tun – auf eine Multi-Channel-Strategie setzt und sowohl im stationären Handel als auch im Onlinehandel aktiv ist. Denn mittlerweile wird der Onlinebereich von vielen Anbietern genutzt, um bestimmte Produkte zu bewerben und Neukunden für sich zu gewinnen. Eine einseitige Bevorzugung ist dem Amt zufolge nicht hinnehmbar, da es für den Kunden entscheidend ist, dass Handel und Wettbewerb auf allen Vertriebskanälen gleichermaßen gut funktionieren. Lego hat sich – wie bereits bei seinem ersten Aneinandergeraten mit dem Bundeskartellamt im Januar 2016 – sehr kooperativ gezeigt und mit dem Amt eine gemeinsame Lösung für das Problem gefunden: ein eigenes Rabattsystem für den Onlinehandel.

    Lego entwickelt ein neues Rabattsystem

    Lego und das Bundeskartellamt haben sich mittlerweile geeinigt und eine Lösung für das aktuelle Problem gefunden. So wird das Unternehmen kurzfristig ein eigenes Rabattsystem für den Onlinehandel entwerfen und umsetzen. Es ist aber auch denkbar, dass die aktuellen Rabattkriterien lediglich so erweitert und ergänzt werden, dass auch Onlinehändler die Möglichkeit haben, die volle Rabatthöhe zu erreichen. Hierbei werden die speziellen Merkmale und Anforderungen dieses Vertriebswegs berücksichtigt und keine Bewertungskriterien zugrunde gelegt, die ausschließlich auf den stationären Handel zutreffen. Die Erarbeitung dieses neuen Systems wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen, weswegen Details bisher nicht bekannt sind. Die einzelnen (Online)Händler werden aber gesondert über die neuen Kriterien informiert. Durch diese Einigung ist das aktuelle Verfahren gegen den Spielzeughersteller erst einmal vom Tisch.

  • Der deutsche Onlinehandel boomt – 47 Millionen Käufer in 2015

    Der deutsche Onlinehandel boomt – 47 Millionen Käufer in 2015

    Die Deutschen nutzen den Onlinehandel viel und gerne. Rund Dreiviertel der Internetnutzer kaufen Waren über das Web. Hierbei ist auffällig, dass alle Altersgruppen vertreten sind. Die Bandbreite an Produkten, die in der digitalen Welt gekauft werden, ist denkbar groß. Allerdings verändert sich das Kaufverhalten unter anderem durch das Aufkommen neuer Techniken und Möglichkeiten. Der Onlinehandel muss sich hierauf einstellen, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

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  • Angriffe auf den Onlinehandel – zu wenige Unternehmen schützen sich ausreichend

    Angriffe auf den Onlinehandel – zu wenige Unternehmen schützen sich ausreichend

    Cyberkriminelle haben den Onlinehandel als lukratives Ziel für sich entdeckt. 22 % alle Angriffe in der digitalen Welt betreffen den Handel. Vor allem sogenannte Phishing-Attacken kommen zum Einsatz. Dennoch beschäftigen sich nach wie vor zu wenige Unternehmen im E-Commerce mit dem Thema Sicherheit. Scheinbar sind viele von ihnen durch eine ständige Präsenz des Themas sicherheitsmüde.

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  • Urteil des BGH: Führt Verbraucherschutz zu Preisdruck bei Onlinehändlern?

    Urteil des BGH: Führt Verbraucherschutz zu Preisdruck bei Onlinehändlern?

    Der BGH hat mit einem Urteil die Verbraucherrechte gestärkt, indem er die Voraussetzungen für das Widerrufsrecht bei Onlinekäufen klarer definiert hat. Hiernach stellt der Versuch, das Widerrufsrecht zum Aushandeln von Preisnachlässen zu nutzen, keinen Rechtsmissbrauch dar. Dieses Urteil setzt Onlinehändler noch weiter unter Druck, stets den besten Preis auf dem Markt anzubieten.

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  • Ärger mit DHL-Paketzentrum: Lieferzeiten von bis zu 10 Tagen – Onlinehändler steht vor der Pleite

    Ärger mit DHL-Paketzentrum: Lieferzeiten von bis zu 10 Tagen – Onlinehändler steht vor der Pleite

    Kunden erwarten von Unternehmen im E-Commerce eine schnelle, zuverlässige und pünktliche Lieferung. Wartezeiten von maximal zwei Tagen werden akzeptiert. Das bedeutet für Onlinehändler große logistische Herausforderungen. Diese lassen sich nur mit einem zuverlässigen und professionellen Lieferdienst meistern. Wenn die Pakete nicht zuverlässig zugestellt werden, wird das schnell existenzbedrohend, wie der Fall eines Händlers zeigt, der Ärger mit dem neuen DHL-Paketzentrum hat.

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